Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimaneutralität als Aufgaben der Bauleitplanung und des Besonderen Städtebaurechts

Termin
16.11.2023
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL230016
Dozent
Prof. Dr. Stephan Mitschang
Nicht-Mitglieder
€ 150,00*
vhw-Mitglieder
€ 130,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr. Stephan Mitschang

Prof. Dr. Stephan Mitschang

Leiter des Fachgebiets Städtebau und Siedlungswesen - Orts-, Regional- und Landesplanung an der Technischen Universität Berlin; zuvor Universität Kaiserslautern; zahlreiche wissenschaftliche und praxisbezogene Veröffentlichungen zum Städtebaurecht und Umweltschutz

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Inhalte

Städte und Gemeinden sind in besonderem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen: Hochwasser und Überflutungen, Hitzeinseln in städtischen Quartieren, Starkregen und Stürme gefährden nicht nur Mensch und Gesundheit, sondern auch kommunale Infrastrukturen.
Aufgrund der kommunalen Planungshoheit sind die Gemeinden für die Bauleitplanung und damit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets eigenverantwortlich. Sie bestimmen auf kommunaler Ebene das Planungsgeschehen unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, aber auch ihrer eigenen Zielvorstellungen und Leitbilder.
Als wichtigstes Instrument der städtebaulichen Entwicklung bietet die Bauleitplanung den Kommunen die Möglichkeit, rechtlich bindende Vorgaben festzulegen. Diese werden in erster Linie im Flächennutzungsplan (FNP) oder in den Bebauungsplänen (B-Plan) festgesetzt.
Durch die BauGB-Novelle zum Klimaschutz im Jahre 2011, die Innenentwicklungs- Novelle 2013, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Klimaschutzgesetz 2021 wurde das Anliegen der klimagerechten Stadtentwicklung erheblich gefördert. Das BauGB begründet jedoch keinen grundsätzlichen Vorrang für Klimaschutz und Klimaanpassung vor anderen Belangen. Die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind gleichrangig gegenüber den weiteren Belangen anzusehen und erfordern eine Abwägung.
Im Seminar werden die rechtlichen Möglichkeiten erläutert, Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange in der Bauleitplanung und in städtebaulichen Verträgen konkret zu verankern und rechtsverbindlich zu machen.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Neuregelungen zum Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Planungs- und Genehmigungspraxis. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die BauGB-Novelle 2024 gegeben.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, der Wohnungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie Architekten, Bauingenieure und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten.
Hinweise
Fragen und Fallgestaltungen zum Seminarthema sind ausdrücklich erwünscht. Bitte reichen Sie Ihre Anfragen bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ein, damit der Referent sich damit befassen kann.

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort