Inhalte
Im Lüneburger Beitragsforum 2025 werden Ihnen die neuesten Erkenntnisse zum Erschließungsvertrags-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht vermittelt. Diese Tagung wendet sich an alle mit diesen Themen befassten Personen im norddeutschen Raum namentlich an Beschäftigte der Kommunen, Rechtsanwälte und Verwaltungsrichter.
Ein weit über die Landesgrenzen von Niedersachsen bekanntes und anerkanntes Team von Referentinnen und Referenten steht Ihnen mit Vorträgen zu aktuellen Themen aus diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.
Ihnen wird die neueste Rechtsprechung des BVerwG und ausgewählter Obergerichte, insbesondere des OVG Lüneburg und des OVG Schleswig, zum Erschließungsvertrags-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht und deren praktische Auswirkungen erläutert. Dabei werden Ihnen Aspekte zu beitragspflichtigen Grundstücken, zu aktuellen und ergänzenden Einzelfragen sowie zur Fortbildung des Begriffs der beitragsfähigen Anbaustraße durch das Merkmal der Erforderlichkeit vorgetragen.
Sie lernen, welche formellen oder materiellen Fehler zur Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags führen und welche Rechtsfolgen daran geknüpft sind. Darüber hinaus informieren Sie sich, welche Regelungen naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen in Erschließungsverträgen getroffen werden können.
Sie erlangen Kenntnisse über Fristen und Fehlerheilung sowie über sonstige neuere Entwicklungen im Bereich des Abgabenverfahrensrechts und der abgabenrechtlichen Nebenleistungen.
Im Diskussionsforum können Sie Fragen und Fälle aus der eigenen Praxis zur Diskussion stellen und von ausgewiesenen Expertinnen und Experten besprechen zu lassen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und reichen Ihre Beiträge möglichst bis zwei Wochen vor der Tagung bei plau@vhw.de ein.
Das Abendforum mit einem gemeinsamen Abendessen bietet den angenehmen Rahmen für eine weitere Diskussion beitragsrechtlicher Fragestellungen.
Zielgruppe
Im Bereich des Beitragsrechts tätige Mitarbeiter eines Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts-, Gemeindeaufsichts- oder Rechnungsprüfungsamts, einer Beitragsabteilung oder Kämmerei, der Liegenschaftsverwaltung bei einem Wohnungs- oder Industrieunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Post AG, der Bundes- und Landesvermögensabteilung einer Oberfinanzdirektion, eines Planungs- und Stadtentwicklungsamts sowie auf dem Gebiet des Beitragsrechts tätige Rechtsanwälte.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
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