Inhalte
Das Lüneburger Beitragsforum vermittelt Ihnen neueste Erkenntnisse zum Erschließungsvertrags-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Es wendet sich an alle mit diesen Themen befassten Personen im norddeutschen Raum, namentlich an Beschäftigte der Kommunen, Rechtsanwälte und Verwaltungsrichter. Ihnen steht ein weit über die Landesgrenzen von Niedersachsen bekanntes und anerkanntes Referententeam mit Referaten zu aktuellen Themen aus diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.
Ihnen wird die neueste Rechtsprechung des BVerwG und einzelner Obergerichte zum Erschließungsvertrags-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht und deren praktische Auswirkungen erläutert.
Darüber hinaus machen Sie sich mit Leistungsstörungen im Erschließungsvertragsrecht einschließlich Ausfall des Erschließungsunternehmers sowie mit dem Angemessenheitsgebot im Erschließungsvertragsrecht vertraut.
Des Weiteren informieren Sie sich über Fragen zur Ausdehnung öffentlicher Einrichtungen/Anlagen, zur Abrechnung von Einbahnstraßen und besonders engen Straßen sowie zum Bauprogramm und zur letzten Unternehmerrechnung.
Thematisiert werden auch die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich sowie weitere für im Beitragsrecht Beschäftigte relevante Fragen des öffentlichen Baurechts.
Nutzen Sie die Gelegenheit, im Diskussionsforum Fragen und Fälle aus der eigenen Praxis vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und von ausgewiesenen Expertinnen und Experten behandeln zu lassen. Bitte senden Sie diese möglichst bis zwei Wochen vor der Tagung an
plau@vhw.de.
Das Abendforum bietet den angenehmen Rahmen für eine weitere Diskussion beitrags- rechtlicher Fragestellungen.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie
Im Bereich des Beitragsrechts tätige Mitarbeiter eines Bauverwaltungs-, Tiefbau-,
Rechts-, Gemeindeaufsichts- oder Rechnungsprüfungsamts, einer Beitragsabteilung
oder Kämmerei, der Liegenschaftsverwaltung bei einem Wohnungs- und Industrieunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Post AG, der Bundes- und Landesvermögensabteilung einer Oberfinanzdirektion, eines Planungs- und Stadtentwicklungsamts sowie Rechtsanwälte.