Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz

Mantel-Verordnung - Was ändert sich?
Die neue Ersatzbaustoffverordnung und die geänderte Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Termin
23.09.2024
Uhrzeit
9:00 - 12:15 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB245711
Dozierende
Dr. Till Elgeti, Barbara Grunewald M. Sc.
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Till Elgeti

Dr. Till Elgeti

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm / Westf., Lehrbeauftragter an der Universität Bochum. Er berät und vertritt regelmäßig Kommunen und Unternehmen im Wasserrecht

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Barbara Grunewald M. Sc.

Barbara Grunewald M. Sc.

Chemieingenieurin mit dem Schwerpunkt Materialeigenschaften; seit Juli 2021 Geschäftsführerin Technik des vero - Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e. V.. Die Schwerpunktthemen ihrer Arbeit sind Asphalt und Recycling-Baustoffe. Der vero vertritt die Interessen von rund 700 Unternehmen aus allen Zweigen der Baustoff- und Rohstoffindustrie in acht Bundesländern.

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Inhalte

Nach 15 Jahren an Diskussionen und Entwürfen ist im Sommer 2021 die Mantelverordnung verabschiedet worden. Damit wird die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, die Bundes-Bodenschutzverordnung neu gefasst und die Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung wurde ein zähes Ringen um neue Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden sowie zum Recycling mineralischer Abfälle beendet. Ziel des Regelungspaketes ist es, rechtsverbindliche Anforderungen für den Boden- und Grundwasserschutz bundeseinheitlich festzulegen. Zudem sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Die Ersatzbaustoffverordnung sieht umfangreiche Pflichten bei der Herstellung von Ersatzbaustoffen vor. Entsprechend der Neuregelung können auch einzelne mineralische Abfälle in Bauwerke und in den Boden ohne wasserrechtliche Zulassung eingebaut werden. Es ändert sich auch vieles bei der Beprobung. Was gilt auf der Baustelle? Kann der Unterbau einer Straße wieder eingebaut werden? Muss Gleisschotter aufbereitet werden? Kann ich Lärmschutzwälle aus den Materialien errichten?
  • Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und die technischen Änderungen gegenüber der bisherigen Handhabung kennen.
  • Welche neuen Anforderungen gelten für kommunale Bauherren (auch bei Auftragsvergaben), Gutachter/Sachverständige und die zuständigen Umwelt-behörden?

Die neuen Regelungen sind erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung zum 1.8.2023 in Kraft getreten. Betroffene sollten damit in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig mit den neuen auf sie zukommenden Vorgaben im Einzelnen vertraut zu machen und sich auf diese vorzubereiten. Erfahrene Praktiker stellen Ihnen die neuen Regeln verständlich vor.

Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Tief- und Bau- sowie Umweltämter, der Bauhöfe sowie Vergabestellen der Städte, Gemeinden und Landkreise, der an umweltrelevanten Ge-nehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden und Träger öffentlicher Belan-ge, Planer, Architekten, Gutachter, Ingenieure und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter von Unternehmen der (erdgebundenen) Infrastruktur (Straße, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Schiene, Strom), der Bau- und Abfallbranche und Experten von Verbänden.
Hinweise zur Teilnahme
Die Online-Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW mit
4 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten anerkannt. Registrier-Nr.: 68458.


Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 24-500009-197 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Dr. Diana Coulmas