Veranstaltungsdetails

Neu

Vergabe- und Bauvertragsrecht

Neue Vorschriften für die Unterschwellenvergabe in Bayern und ihre Auswirkungen auf die Vergabepraxis

Termin
24.03.2025
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250876
Dozent
Bernhard Stolz
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Bernhard Stolz

Bernhard Stolz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,Stolz Goldbrunner Klein Rechtsanwälte PartG mbB, München. Herausgeber der Zeitschrift "Vergaberecht"

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Inhalte

Zum 1. Januar 2025 ist in Bayern das Bayerische Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) in Kraft getreten. Dieses sieht in Art. 20 für den Unterschwellenbereich deutlich erhöhte Wertgrenzen für Direktvergaben und Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich vor. Gleichzeitig wurden die für die staatlichen Auftraggeber geltenden Verwaltungsvorschriften (VVöA), die Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) an die neue Gesetzeslage angepasst.
Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Wertgrenzen nunmehr zu beachten sind und welche Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme im Einzelnen gelten. Dabei werden u.a. folgende Fragen behandelt:

- Welche Wertgrenzen gelten für Direktvergaben
- Welche Wertgrenzen gelten für beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben?
- Was ist bei der Schätzung der Auftragswerte zu beachten?
- Wie gelingt "die Wahrung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit"?
- Welche sonstigen Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme (Wechselgebot etc.)?
- Welche Dokumentationspflichten gelten?
- Was ist bei geförderten Maßnahmen zu beachten?
- Was ist im Bereich des 20%-Kontingents zu beachten?
- Was gilt bei binnenmarktrelevanten Vergaben?

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien, Rechnungsprüfungsämtern und der Fachämter von Kommunen und deren Unternehmen die mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasst sind und deren Auftragnehmer
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren