Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz | Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren

Termin
10.10.2024
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB240783
Dozierende
Dr. Daniel Couzinet, Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter, Ellen Losacker, Prof. Dr. Michael Uechtritz
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Inhalte

Im Dezember 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Kraft getreten. Damit gelten die neue Störfallverordnung vom 9. Januar 2017, die Änderungen im BImSchG sowie weitere Änderungen in anderen Gesetzen.

Im Rahmen der 2017 vollzogenen Novellierung des BauGB sind zudem in § 9 neue Festsetzungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Gefahren von Störfällen besser Rechnung tragen zu können.

In der Veranstaltung erfahren Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung, wie mit den aktuellen Anforderungen des Störfallschutzes in der Praxis umzugehen ist:

  • Welche Vorgaben des Störfallrechts sind in Bauanträgen zu berücksichtigen?
  • Wie ist die Öffentlichkeit zu beteiligen?
  • Welche Bedeutung enthält der angemessene Sicherheitsabstand?
  • Welche Anforderungen stellt die Störfallvorsorge an die kommunale Bauleitplanung und die Abwägung?
  • Welche praktischen Erfahrungen aus gutachterlicher Sicht gibt es, etwa bei der Ermittlung des angemessenen Abstands im Einzelfall?
  • Welche Betriebe / Bauvorhaben sind überhaupt an den Anforderungen des Störfallrechts zu messen?

Unsere Dozierenden sind Experten des Störfallschutzes und berichten praxisnah aus unterschiedlichen Perspektiven.

Die Teilnehmerunterlagen enthalten umfangreiches Begleitmaterial (Gesetze, Leitfäden, Richtlinien, Aufsätze und Urteile), die Sie sich bei Bedarf herunterladen können.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie Städten und Gemeinden, Vereinigungen der Wirtschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, sowie im Bau- und Umweltrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.

Hinweise zur Teilnahme
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu stellen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an webinare@vhw.de bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung dieser Veranstaltung wird bei der AK-NRW beantragt. Diese Anerkennung wird auch von den Architektenkammer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen anerkannt. Für die übrigen Architektenkammern besteht entweder keine Nachweispflicht, oder alle vhw-Veranstaltungen werden anerkannt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen). Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Die einzelnen Kammern benötigen einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange