Inhalte
Die Vergabe von Planungsleistungen wird nach den Regelungen des GWB, der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Bestimmungen der UVgO systematisch, aktuell und praxisnah erläutert.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Auswirkungen der VgV-Änderung zur Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen, die am 24.08.2023 in Kraft getreten ist. Hiernach müssen für die Auftragswertberechnung bei Planervergaben genau wie bei Bauvergaben die für ein Vorhaben erforderlichen (Fach)Planerleistungen als funktionale Einheit betrachtet werden. Das führt in zahlreichen Projekten zur Überschreitung der EU-Schwellenwerte, zwingt aber nicht zur EU-weiten Vergabe sämtlicher (Fach)Planerleistungen.
Im Lichte der aktuellen Rechtslage beschäftigt sich das Seminar mit Fragen
der Losaufteilung bzw. der Vergabe von Planungsleistungen an einen sog.
Generalplaner unter Berücksichtigung der
aktuellen Rechtsprechung.
Das Seminar gibt im Zusammenhang mit der Wahl der
Verfahrensart Hinweise zur Effektivierung und
Möglichkeiten der Verkürzung von Fristen.
Bespiele zur Auswahl
praxisbewehrter Eignungskriterien gehören ebenso zum Seminarinhalt wie die Festlegung von
Zuschlagskriterien.
Da Planungsleistungen regelmäßig im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens/einer Verhandlungsvergabe vergeben werden, gibt das Seminar
praktische Hinweise auf mögliche Verhandlungsinhalte und deren Ergebnisse bei Ermittlung des
annehmbarsten Angebotes.
Zur Vervollständigung werden Fragen zum Rechtsschutz und zur Berücksichtigung des Vergaberechts beim Umgang mit öffentlichen Fördermitteln besprochen.
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen.
Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis 2 Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail an
fortbildung@vhw.de