Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Vertiefungswebinar zum bayerischen Abstandsflächenrecht
- Termin
- 16.07.2025
- Uhrzeit
- 9:30 - 16:00 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB254280
- Dozierende
- Thomas Harant, Stefan Kraus
€ 395,00*
€ 325,00*
Veranstaltungsdetails
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Das Abstandsflächenrecht ist das zentrale nachbarschützende Recht des Bauordnungsrechts. Mit seinen Schutzzielen Belichtung, Belüftung und Wohnfrieden (Sozialabstand), hat es gerade heute eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Für die am Bau Beteiligten, die letztlich für die Einhaltung der Abstandsflächen verantwortlich sind, ist es wichtig, die Rechtslage zu kennen. Hierzu gehören u.a. die Bezüge zum Bauplanungsrecht, die Möglichkeiten zu Verkürzung der Abstandsflächen, zur Abstandsflächenüberahme, aber auch zur Abweichung. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser muss dafür Sorge tragen, dass sein Entwurf den Vorgaben des Art. 6 BayBO entspricht.
Das Abstandsflächenrecht wurde in Bayern in den letzten Jahren immer wieder, vor allem durch die Bauordnungsnovelle 2021 grundlegend geändert. Sie hat im Wesentlichen das auch in anderen Ländern geltende Modell der Musterbauordnung (MBO) übernommen. Es vereinfacht die Berechnung der maßgeblichen Wandhöhe und die Anrechnungsregeln. Schließlich wurde das Maß der Tiefe der Abstandsfläche auf 0,4 H verkürzt.
Auch verfahrensfreie Vorhaben und Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen die Abstandsflächen einhalten. Ein Nichteinhalten der Abstandsflächen kann gerade hier zu erheblichen Problemen führen. Wird die Bauaufsichtsbehörde das Nichteinhalten zum Anlass für ein bauaufsichtliches Einschreiten nehmen? Geht der betroffene Nachbar zivilrechtlich vor, weil er nicht zuletzt auch erhebliche Wertverluste auf seinem Grundstück befürchten muss? Welche Verzögerungen für den Bauherrn treten ein?
In diesem Webinar wird das geltende bayerische Abstandsflächenrecht vertiefend dargestellt. Auch Rechtsschutzmöglichkeiten für den betroffenen Nachbarn werden erörtert und die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorgestellt. Für eine vertiefende Betrachtung bietet sich insbesondere auch die Besprechung konkreter Einzelfallkonstellationen an. Gerne können Sie Ihre konkreten Fragen und Sachverhalte bis zwei Wochen vor dem Seminar an fortbildung@vhw.de übersenden, um sie in der Veranstaltung erörtern zu lassen.