Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Vertiefungswebinar zum bayerischen Abstandsflächenrecht
- Termin
- 09.07.2024
- Uhrzeit
- 9:30 - 16:00 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB244158
- Dozierende
- Thomas Harant, Stefan Kraus
€ 395,00*
€ 325,00*
Veranstaltungsdetails
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Die Einhaltung der Abstandsflächen wird in Bayern seit der Bauordnungsnovelle 2018 wieder im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) und im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO geprüft. Mit der Bauordnungsnovelle 2021 wurden zudem Vereinfachungen vorgenommen: Die Berechnung der maßgeblichen Wandhöhe wurde vereinfacht, Anrechnungsregeln wurden geändert und das Maß der Tiefe der Abstandsfläche wurde auf 0,4 H verkürzt.
Das Abstandsflächenrecht ist das zentrale nachbarschützende Recht des Bauordnungsrechts. Mit seinen Schutzzielen Belichtung, Belüftung und Besonnung, aber auch dem Wohnfrieden, hat es gerade heute eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Gerade für die am Bau Beteiligten, die letztlich für die Einhaltung der Abstandsflächen verantwortlich sind, ist es wichtig, die Rechtslage zu kennen. Hierzu gehören u.a. die Möglichkeiten zu Verkürzung der Abstandsflächen, zur Abstandsflächenüberahme, aber auch zur Abweichung in atypischen Fällen, sowie die Bezüge zum Bauplanungsrecht. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser muss dafür Sorge tragen, dass sein Entwurf den Vorgaben des Art 6 BayBO Rechnung trägt.
Auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren und bei verfahrensfreien Vorhaben müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Ein Nichteinhalten der Abstandsflächen kann gerade hier zu erheblichen Problemen führen: Wird die Bauaufsichtsbehörde das Nichteinhalten zum Anlass für ein bauaufsichtliches Einschreiten nehmen? Geht der betroffene Nachbar zivilrechtlich vor, weil er nicht zuletzt auch erhebliche Wertverluste auf seinem Grundstück befürchten muss? Welche Verzögerungen für den Bauherrn treten ein?
In diesem Webinar wird das geltende bayerische Abstandsflächenrecht vertiefend dargestellt und auch Rechtsschutzmöglichkeiten für den betroffenen Nachbarn werden erörtert und die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorgestellt. Für eine vertiefende Betrachtung bietet sich insbesondere auch die Besprechung konkreter Einzelfallkonstellationen an. Gerne können Sie Ihre konkreten Fragen und Sachverhalte bis zwei Wochen vor dem Seminar an fortbildung@vhw.de übersenden, um sie in der Veranstaltung erörtern zu lassen.
Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Baugenehmigungsbehörden, Bauordnungsbehörden, Bauträgern, Planungs-, Vermessungs- und Architekturbüros und Rechtsanwälte.