Inhalte
Die traditionellen Warener Baurechtstage widmen sich aktuellen Fragestellungen aus dem Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht.
Sie informieren sich über den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sog. "Bauturbo", das Ende Oktober 2025 in Kraft treten soll. Erläutert werden insbesondere die neuen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten in §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB-E und die Erleichterungen bei Lärmschutzfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nrn. 23a und 24 BauGB-E.
Darüber hinaus befassen Sie sich mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht sowie weiteren aktuellen Fragen aus dem Städtebaurecht.
Sie erfahren, wie Baulasten im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht entstehen, welche Inhalte sie haben können und wie sie untergehen.
Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte zum öffentlichen Baurecht.
Die Warener Baurechtstage bieten Ihnen hinreichend Gelegenheit, sich mit Fragen und Beiträgen aus Ihrer täglichen Praxis in die Diskussion einzubringen und von einem intensiven Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit sachkundigen Dozierenden, Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.
Zielgruppe
Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligte staatlichen Behörden der regionalen Planungsverbände, Träger öffentlicher Belange, ebenso Planerinnen/Planer, Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure, Vertreter der Immobilienwirtschaft und auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts tätige Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Bitte bringen Sie zum Seminar das BauGB und die BauNVO mit.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 10 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeig-net zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwalts-kammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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