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Der Deutsche Mieterbund und der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung laden Sie ein zu den 21. Weimarer Immobilienrechtstagen. Sie finden am 26. und 27. September 2024 im congress centrum neue weimarhalle statt. Parallel besteht für alle, die es nicht nach Weimar schaffen, die Möglichkeit, an der Tagung online teilzunehmen.
Der Auftakt der Veranstaltung steht im Zeichen der aktuellen Rechtsprechung des BGH. Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt berichtet über die aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Wohnraummiete. Richter am BGH Dr. Peter Günter folgt mit der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zur Gewerberaummiete. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen (BT-Drs. 20/9890) sollen künftig auch rein virtuelle WEG-Versammlungen möglich sein - ein erwünschter Fortschritt oder eine unangemessene Beschränkung des Teilhaberechts der einzelnen Wohnungseigentümer? Martin Kaßler beleuchtet die Diskussion.
Am Nachmittag behandelt Vors. Richterin am LG Astrid Siegmund die Voraussetzungen und Reichweite der Sozialklausel (§§ 574 ff. BGB). Diese ermöglicht Mieterinnen und Mietern, in Härtefällen einer Kündigung zu widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Von der Untermiete über die gewerbliche Zwischenvermietung bis zur Vermietung zur paritätischen Weitervermietung: Der Bestandsschutz des Untermieters ist grundsätzlich begrenzt, reicht im Einzelnen aber unterschiedlich weit. Dies ist das Thema von Vizepräsidentin des AG a.D. Dr. Beate Flatow. Im letzten Beitrag des Tages geht Sebastian Klöppel der Frage nach, inwieweit mietpreisrechtswidrige, insbesondere gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßende Mieten Eingang in Mietspiegel finden und wie künftig bei der Erstellung von Mietspiegeln mit solchen Mieten verfahren werden kann.
Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler eröffnet den zweiten Tag der Veranstaltung mit einem Beitrag über die dezentrale Nahwärmeversorgung im Contracting, insbesondere zu den rechtlichen Grundlagen sowie Vertragslaufzeiten und Möglichkeiten der Preisänderung. Im Anschluss beleuchtet Stefan Bentrop die Bedeutung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Umlage von Kosten der Wärmelieferung auf Mieterinnen und Mieter. Im Rahmen des Bürgergeldes müssen Jobcenter angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernehmen. Inwieweit gilt dies auch bei zivilrechtlich bedenklichen Forderungen wie z.B. überhöhten Mieten oder verspäteten oder überhöhten NK-Abrechnungen? Und wie können Jobcenter Hilfebedürftige unterstützen, ihre Rechte gegenüber Vermietern durchzusetzen? Dies thematisiert Claudia Theesfeld-Betten. Im Schlussbeitrag der Veranstaltung widmet sich Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter den Besonderheiten des gemischten Wohnraummietverhältnisses, u.a. bei der Mietpreisgestaltung, der Mieterhöhung und der Kündigung.
Wir freuen uns, Sie bei den Weimarer Immobilienrechtstagen begrüßen zu können.
Über den Rahmen der Fachbeiträge der Tagung hinaus werden wir Ihnen bei einem gemeinsamen Abend im Hotel Dorint die Möglichkeit bieten, die Gespräche fortzusetzen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Unabhängig vom Format sind Sie jederzeit in das Seminargeschehen eingebunden und können sich mit Sprech- und (bei digitaler Teilnahme auch) Chatbeiträgen beteiligen.