Veranstaltungsdetails

Webinar Icon

Wind-an-Land-Gesetz und weitere Gesetze: Beschleunigung von Flächenausweisungen und Vereinfachung von Planungsverfahren für Windenergieanlagen an Land (WB234213)

Webinar, Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung, Umweltrecht und Klimaschutz

Termin:
27.03.2023
(Anmeldeschluss: 24.03.2023, 15:00 Uhr)
Dozierende:
Heinz G. Bienek , Dr. Jens Wahlhäuser
Nicht-Mitglieder
€ 375,00*
vhw-Mitglieder
€ 310,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Weitere(r) Termin(e):

Dozierende

Heinz G. Bienek

Ministerialrat a. D., zuletzt Leiter des Referates Grundsatz-und Rechtsange­legenheiten im Sächsischen Staatsministerium des Innern

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden
Dr.                                                          Jens Wahlhäuser

Dr. Jens Wahlhäuser

Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt. Mitautor des Kommentars Dr. Schrödter (Hrsg.) "Baugesetzbuch".

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden

Inhalte

Die Windenergie an Land spielt eine entscheidende Rolle für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für das Erreichen der Klimaschutzziele. Gleichwohl bedeutet dies eine große Herausforderung für alle Planungsträger, Behörden, Träger öffentlicher Belange und die betroffene Öffentlichkeit.

Das im Juli 2022 beschlossene Wind-an-Land-Gesetz (WaLG), das als Artikelgesetz u.a. das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie Änderungen des BauGB und des ROG beinhaltet, ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Einzelne Regelungen wurden bereits vor dem Inkrafttreten erneut geändert. Zudem wurden das BNatschG, das nunmehr bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ausbau der Windenergie an Land regelt, sowie das BImSchG novelliert.

Ziel der Neuregelungen ist es, die Ausweisung der erforderlichen Flächen zu beschleunigen und die Planungsverfahren deutlich zu vereinfachen.
Im Windenergieflächenbedarfsgesetz werden in zwei Stufen die verbindlichen Flächenziele je Land festgelegt, die spätestens Ende 2027 bzw. Ende 2032 erfüllt sein müssen. Die Länder können ihre Ziele entweder selbst erfüllen oder auf nachfolgende Planungsebenen - insbesondere die Bauleitplanung - herunterbrechen. Die Länder befinden sich derzeit im Entscheidungsprozess darüber, auf welcher Planungsebene diese Aufgaben zu erfüllen sind.

Die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden durch Änderung des BauGB in die Systematik des Planungsrechts integriert. Hier werden zum einen die Rechtsfolgen einer Verfehlung der Flächenziele geregelt; in diesem Fall sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Diese Rechtsfolge tritt entweder auf Landesebene ein oder allein in der betroffenen Kommune / Planungsregion, wenn das Land seine Ziele auf diese Planungsebenen heruntergebrochen hat. Zum anderen wird die Planung durch die Verknüpfung mit der Erreichung der Flächenziele deutlich vereinfacht werden. Ein weiteres Anliegen ist es, die komplexen methodischen Anforderungen wie etwa der sog. "Substanzrechtsprechung" durch die Bindung an die Flächenziele abzulösen.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?

die für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zuständigen Behörden, zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bau-, Planungs-, Umwelt- und Rechtsämter von Kommunen, planende Architekten und Ingenieure, Vertreter von Verbänden, Eigentümer, Investoren und Antragsteller sowie im Bau- und Umweltrecht tätige Rechtsanwälte.

Hinweise zur Teilnahme

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 23-500009-015 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit jeweils 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 64474 anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Petra Lau