
Rainer Floren
Dipl.-Geograph, Fortbildungsreferent
Zur Realisierung ihrer Projekte und Vorhaben, aber auch zur Gewährleistung der ganz normalen Verwaltungsabläufe sind Kommunen regelmäßig auf Leistungen angewiesen, die von privaten Wirtschaftsteilnehmern erbracht werden und daher ausgeschrieben werden müssen. Da hierbei Steuergelder eingesetzt werden, ist es unabdingbar, dass ein fairer Wettbewerb die Vergabe der öffentlichen Aufträge bestimmt, damit der wirtschaftlichste Bieter den Auftrag erhält. Das Vergaberecht setzt hierzu den Regelungsrahmen, den die öffentliche Hand bei der Vergabe der öffentlichen Aufträge beachten muss.
Fünf Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bilden den Kern des Vergaberechts. Diese sind nach § 97 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen definiert durch das Wettbewerbsprinzip, das Transparenzgebot, das Wirtschaftlichkeitsgebot, das Verhältnismäßigkeitsgebot und das Gleichbehandlungsgebot. In unseren Grundlagenveranstaltungen wie z. B. dem "Basiswissen Vergaberecht für Einsteiger"– jetzt auch als E-Learning-Kurs buchbar – werden diese Grundsätze sowie weitere Fachbegriffe des Vergaberecht verständlich erläutert.
Das öffentliche Auftragswesen und damit auch das gesamte Vergaberecht ist von einer hohen Dynamik geprägt und wird durch die Spruchpraxis der Vergabekammern und -senate und zunehmend durch Weichenstellungen des EuGH beständig weiterentwickelt. Die vhw-Vergaberechtsforen schaffen eine Plattform, um sich mit Experten aus der Praxis über aktuelle Tendenzen im Vergaberecht zu informieren und Netzwerke aufzubauen und zu pflegen.

Sonja Bayer
Juristin, Abteilungsleiterin Vergabe bei der Münchner Wohnen GmbH, Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München, zuvor Leitung Prüfgebiet Bauwesen des Revisionsamts der Landeshauptstadt München.
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Bernhard Stolz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Stolz Goldbrunner Klein Rechtsanwälte PartG mbB, München. Herausgeber der Zeitschrift "Vergaberecht" Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden
Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett die gesetzliche Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 beschlossen (Pressemitteilung des...
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