Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beschlossen. Ziel ist die Anpassung an internationale und europäische Standards sowie die Umsetzung von Koalitionsvereinbarungen und dem Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Am 21. Januar 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive "IED 2.0") verabschiedet. Ziel ist es, europäische Umweltstandards in nationales Recht zu integrieren und gleichzeitig Investitionsanreize für die Industrie zu schaffen.
Die EU-Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat Mitte Dezember 2025 ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur
Hessen reformiert das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), um schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen und faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori erklärte, die Reform verfolge einen Dreiklang: Sie gebe Kommunen mehr Spielraum bei der Vergabe, fokussiere sich auf faire Löhne und Arbeitsbedingungen und befreie Unternehmen von unnötigem Papierkram. Dies sende ein Signal des Aufbruchs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, beschleunige
Zum 1. Januar 2026 ist die zweite Stufe des Saubere‑Fahrzeuge‑Beschaffungs‑Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) in Kraft getreten – mit deutlich verschärften Quoten im Referenzzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030 für Pkw, Nutzfahrzeuge und insbesondere Busse im ÖPNV.
Das SaubFahrzeugBeschG setzt die EU‑Clean‑Vehicles‑Directive in deutsches Recht um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber seit 2021 zur schrittweisen Umstellung ihrer Flotten auf emissionsarme bzw. -freie Antriebe, sodass
Baden-Württemberg,
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Bauen mit Holz soll in Baden-Württemberg künftig noch einfacher und in einem breiteren Anwendungsbereich möglich. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen und eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Ministerin Nicole Razavi sagte: "Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz: Mit unserer neuen Holzbau-Richtlinie wird das Bauen mit Holz
Berlin / Brandenburg,
Allgemeines Verwaltungshandeln,
Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung
Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Berliner Verwaltungsreform (Landesorganisationsgesetz LOG BE) bringt zahlreiche Änderungen mit sich – eine entscheidende davon: Gesamtstädtische Zielvereinbarungen als zentrales Instrument, um in allen Bezirken einheitliche Standards zu erreichen und dafür die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen. Diese bessere gesamtstädtische Steuerung ist eines der wichtigsten Anliegen der Verwaltungsreform – dadurch soll die Berliner Verwaltung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29. Dezember 2025 die Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2025 befristeten Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 14 UVgO bekannt gemacht.
Abweichend von § 14 UVgO können Direktaufträge der Vergabestellen des Bundes weiterhin bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer vergeben werden. Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO
Ab sofort können sich Projekte für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2026 bewerben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte zum Start der neuen Vorschlagsrunde am 19. Dezember 2025 in München: "Den Klimawandel meistern wir nur gemeinsam. Dafür braucht es clevere Strategien, innovative Ideen und vor allem neue Technologien. Bewerbungen sind ab jetzt möglich: Wir machen herausragendes Engagement im Klimaschutz sichtbar. Dafür verleihen wir den Bayerischen Klimaschutzpreis.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16. Dezember 2025 die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen der Wertgrenzen für Bauleistungen nach § 3a VOB/A bekannt gegeben.
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit Maßgaben zugestimmt (BR Beschluss, Drs. 535/25). Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben betreffen Details der Verordnung. Arbeitet die Bundesregierung diese ein, kann die Verordnung zwei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.