Der "Bau-Turbo" hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert (BR-Beschluss, Drs. 546/25). Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Der Bundestag hatte am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT Drs. 21/781 neu) gebilligt.
Der bayerische Ministerrat hat mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Sicherheit im Freistaat zu erhöhen. Die Beschlüsse reagieren auf neue Bedrohungslagen und Herausforderungen im Bereich Bevölkerungsschutz.
Der Hessische Landtag hat am 2. Oktober 2025 die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) beschlossen. Mit dem "Baupaket I" will die hessische Landesregierung ein zentrales Reformvorhaben umsetzen, das den Wohnungsbau erleichtert, Verfahren vereinfacht und Kosten senkt – ohne Abstriche bei Sicherheit und Qualität.
Wirtschafts- und Bauminister Kaweh Mansoori erklärte: "Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Bezahlbare Wohnungen sind ein Grundstein für soziale Sicherheit und geben den Menschen
Hessen,
Abgabenrecht,
Kommunalwirtschaft,
Polizei- und Ordnungsrecht
Der Hessische Landtag hat am 30. September 2025 in zweiter Lesung ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz verabschiedet. Innenminister Roman Poseck betonte, das Gesetz wahre die Würde des Menschen auch nach dem Tod und passe sich den Bedürfnissen der Zeit an.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BR Drs. 380/25) vorgelegt und in das Gesetzgebungsverfahren (DIP Deutscher Bundestag) eingebracht. Am 15. September 2025 haben die Ausschüsse des Bundesrats umfangreiche Empfehlungen verabschiedet, die in die Stellungnahme des Bundesrats vom 26. September 2025 eingeflossen sind.
Der Entwurf greift zentrale Elemente des 2024 angestoßenen, aber nicht
Auf Grundlage der Eckpunkte wird derzeit ein Gesetzentwurf erstellt. Die Novelle soll Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben im September 2025 eine Mustersatzung zur Unterschwellenvergabe gemäß dem neuen § 75a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) veröffentlicht. Diese Mustersatzung kann von allen Kommunen in NRW genutzt werden, um die ab dem 1. Januar 2026 geltenden neuen Vorgaben des § 75a GO NRW im Bereich der kommunalen Vergaben umzusetzen. Ziel ist eine rechtssichere, zeitgemäße Vergabepraxis ab dem 1. Januar 2026 sicherzustellen. Die
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 23. September 2025 die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Die geplante Novelle bringt deutliche Erleichterungen im Vergaberecht für kleine Vereine: Zukünftig müssen diese bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die strengen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) beachten. Damit
In jüngster Zeit hat die Rechtsprechung die Grenzen externer Unterstützung im Vergabeverfahren nachdrücklich verdeutlicht. So stellten das Landgericht Gießen mit Beschluss vom 31. März 2025 und jüngst das Landgericht Osnabrück mit Beschluss vom 11. September 2025 klar, dass die Betreuung eines Vergabeverfahrens durch ein Planungsbüro eine unerlaubte Rechtsdienstleistung gemäß § 3 RDG darstellt, wenn keine anwaltliche Zulassung vorliegt. Aufgaben wie die Abwicklung des Verfahrens, das
Am 11. September 2025 hat der Landtag Sachsen-Anhalts ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) beschlossen (Beschlussempfehlung/Gesetzentwurf Drs. 8/5595, 04.09.2025). Wirtschaftsminister Sven Schulze hatte die Novellierung initiiert. Die Änderungen zielen darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und mittelstandsfreundlicher zu gestalten.