Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt (BR Drs. 225/26, Beschluss). Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, voraussichtlich also am 1. Juli 2026. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 8. Mai 2026
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wurde am 30. April 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 119, Link öffnet in neuem Fenster) verkündet und ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro
Schleswig-Holstein / Hamburg,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die Freie und Hansestadt Hamburg reformiert ihr Vergabegesetz, das hat der Senat am 31. März beschlossen. Erstmals soll eine echte Tariftreue-Regelung im Landes-Vergaberecht fest verankert werden, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken. Von den geplanten Änderungen des Hamburgischen Vergabegesetzes sollen Unternehmen, deren Beschäftigte und die städtischen Beschaffungsstellen gleichermaßen profitieren.
Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 21. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben beschlossen. Künftig sollen nur noch Unternehmen Landesaufträge erhalten, die sich zur Zahlung branchenüblicher Tarifentgelte verpflichten. Das Gesetz soll Lohndumping verhindern, tarifgebundene Betriebe stärken und gleichzeitig durch digitale Prozesse bürokratiearm umgesetzt werden.
Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett am 15. April 2026 beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. bei der
Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert (Beschluss, BR-Drs. 16/26).
Mit dem "13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (Gesetzentwurf vom 06.03.2026) möchte die Bundesregierung Sozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabei solle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Windenergie an Land (Beschluss, BR-Drs. 77/26) beim Bundestag einzubringen.
Der Entwurf sieht für das Jahr 2026 eine einmalige zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit dem Volumen von 5.000 Megawatt vor. Das zusätzliche Ausschreibungsvolumen soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsmengen angerechnet werden. In Ausschreibungsrunden wird regelmäßig
Bundesebene,
Polizei- und Ordnungsrecht,
Verkehrsplanung und Straßenrecht
Einen besseren Schutz und Erhalt von Straßenbrücken – dieses Ziel verfolgt eine auf Initiative von Nordrhein-Westfalen zurückgehende Entschließung, die der Bundesrat am 27. März 2026 gefasst hat (BR-Drs. 108/26).
Damit insbesondere sanierungsbedürftige Brücken so lange wie möglich befahrbar bleiben, sei es oft notwendig, das zulässige Höchstgewicht von Fahrzeugen auf einigen Straßenbrücken zu begrenzen. Auf zahlreichen Brücken würden die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte jedoch
Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung vom 18. März 2026 den von der Hessischen Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes – HVTG (LT-Drs. 21/4029) in 1. Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum (WVA) federführend überwiesen.
Allgemein,
Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung,
Umweltrecht und Klimaschutz
Starke Partnerschaft für qualifizierte Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur
Seit März 2026 kooperieren der vhw und der bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen. Die Zusammenarbeit baut auf bereits bestehenden inhaltlichen Schnittmengen auf – etwa bei Fortbildungen zur Umweltbaubegleitung, zur Klimaanpassung von Stadt und Quartier, zu Stadtbaumarten im Klimawandel oder zum nachhaltigen Bauen von Freianlagen.
Ziel ist es, Fachwissen zu bündeln, Synergien zu nutzen und